Zuständigkeit der Basler Notare und Notarinnen

Die in Basel-Stadt tätigen Notarinnen und Notar stehen Ihnen in sämtlichen Fragen der folgenden Bereiche zur Verfügung:

  • Geschäfte über Grundstücke, die im Kanton Basel-Stadt liegen, insbesondere Eigentumsübertragungen, Stockwerkeigentumsbegründungen, Baurechten, Errichtung und Änderung von Dienstbarkeiten und Schuldbriefen, Parzellierungen, Abwicklung des Geldverkehrs
  • Geschäfte über Gesellschaften, unabhängig vom Sitz der Gesellschaft, insbesondere Gründungen, Kapitalerhöhungen oder –herabsetzungen, Statutenanpassungen, Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Auflösungen
  • Errichtung von Stiftungen und Änderungen von Stiftungsstatuten
  • Eheverträge, insbesondere Beratung zum Güterstand und zur Begünstigung des überlebenden Ehegatten
  • Testamente, Erbverträge und Erbverzichtsverträge
  • Vorsorgeaufträge
  • Beglaubigungen von Dokumenten, Abschriften und Unterschiften
  • Alle weiteren Beurkundungen für das In- und Ausland, wie Bürgschaften, Affidavits etc.

Notarinnen und Notare sind zuständig für die Beurkundung aller Geschäfte und Tatsachen, über welche gemäss Gesetz oder nach dem Willen der Parteien eine öffentliche Urkunde zu errichten ist. Sie arbeiten zur Erfüllung ihrer Pflichten mit dem Grundbuch- und Vermessungsamt, dem Handelsregisteramt, der Steuerverwaltung, Banken, Treuhänder und Architekten zusammen. Sie wahren die Interessen der Parteien durch eine umfassende, neutrale und transparente Beratung und sind zur Geheimhaltung verpflichtet.

Mühleberg